19. April 2016

Motorsegler TMG

Da Motorsegler mit abgestelltem Triebwerk luftrechtlich als Segelflugzeuge gelten, ist die Ausbildung ähnlich wie für Segelflugzeugführer. Zusätzlich kommt einiges an Technik hinzu. Spannend ist auch der erforderliche Überlandflug zu fremden Flugplätzen. Die gewissenhafte Flugvorbereitung kann dabei durchaus länger dauern als der eigentliche Flug.

Voraussetzung, um diese Lizenz in unserem Verein zu erlangen, ist der Besitz der Lizenz für Segelflugzeugführer.

Zusätzlich ist erforderlich :

  • eine theoretische Ausbildung
  • eine Flugausbildung zum Führen und Bedienen von Reisemotorseglern, deren Beherrschung in besonderen Flugzuständen und zum Verhalten in Notfällen und
  • die Ablegung einer theoretischen Ergänzungsprüfung und einer praktischen Prüfung.

Die Flugausbildung umfasst mindestens 6 Flugstunden, in denen enthalten sein müssen:

  • 20 Alleinstarts und 20 Alleinlandungen,
  • An- und Abflüge von und zu kontrollierten Flugplätzen, Flüge durch Kontrollzonen, Einhaltung von Flugverkehrsverfahren, Sprechfunkverkehr und
  • selbständige Vorbereitung und Durchführung von mindestens zwei Überlandflügen zu einem anderen Flugplatz, davon einer in Begleitung eines Fluglehrers und einer als Alleinflug über eine Strecke von mindestens 150 Kilometer.

Motorsegler können auch bei nicht so gutem Wetter betrieben werden und man kann wunderschöne Ausflüge zu den Norddeutschen Inseln und Flugplätzen unternehmen.