Der SCU bietet einen umfangreichen Schulungsbetrieb zum Erwerb des Pilotenscheins für Segelflugpiloten und ist im Rahmen der Segelflugschule des Luftsportverbandes Schleswig-Holstein von der zuständigen Behörde als zugelassene Ausbildungsorganisation zertifiziert.
Der Unterricht wird von unseren ehrenamtlich tätigen Fluglehrern auf zwei ASK21 Doppelsitzern durchgeführt. Außer den Flug-Gebühren fallen damit für Vereinsmitglieder keine Kosten an.
Praktische Ausbildung
Bald wird aus dem „Mitfühlen“ ein bewusstes Steuern, der Schüler lernt unter Anweisung des Lehrers Kurven- und Geradeausflug. Der Lehrer auf dem hinteren Sitz wird immer stiller (aber nicht aus Angst!).
Die ersten Starts und Landungen steuert der Lehrer, der Schüler „fühlt mit“ und versucht, ein Gefühl nicht nur für die Steuerung, sondern vor allem für die dritte Dimension zu erhalten, in der man sich bewegt.
Wenn der Flugschüler das Flugzeug sicher beherrscht und gelernt hat, wie man eine Platzrunde fliegt, wie man startet und landet dann steht das erste große Ereignis in der Fliegerei bevor: Der erste Alleinflug. Flugschüler, die rege am intensiv nutzen, können bereits nach ein bis zwei Monaten oder nach 50-60 Starts den ersten Alleinflug machen.
Die weitere Ausbildung findet dann teils weiter mit Lehrer, teils alleine auf den drei Einsitzern Ka 8, Ka 6 und ASW 28 statt. Zunächst werden komplexere Flugmanöver geübt, dann das Verhalten in der Thermik. Ziel ist es, den Schüler fit für einen Ausflug vom Platz weg zu machen. Sofern die „C-Prüfung“ bestanden ist, zu der unter anderem ein Flug von mindestens 30 Minuten Dauer gehört, folgt noch ein Überlandflug von mindestens 50 Kilometern Strecke.
Nach diesem Flug erfolgt normalerweise die Anmeldung zur praktischen Prüfung. Mit einem durchschnittlichen Einsatz kann dieser Punkt nach etwa 2 Jahren erreicht werden. Das bedeutet aber auch, etwa alle zwei Wochen einen vollen Tag auf dem Platz zu sein.
Theorie-Unterricht
Neben dem Fliegen ist die Theorie genauso wichtig. Da wir im Winter nicht fliegen, wird in dieser zeit Theorie-Unterricht im Verein gelehrt. Diese umfasst die Themen:
- Meteorologie
- Luftrecht
- Menschliches Leistungsvermögem
- Kommunikation
- Navigation
- Grundlagen des Fluges
- Flugleistung und Flugplanung
- Betriebliche Verfahren
- Allgemeine Luftfahrzeugkunde
Am Ende der Ausbildung steht eine amtliche Prüfung in Theorie und Praxis. Wer sie besteht, bekommt die Lizenz für Segelflugzeugführer.
Sprechfunkzeugnis
Jedes Segelflugzeug ist mit einem Flugfunkgerät ausgerüstet. Über diese Frequenzen dürfen nur Meldungen gesendet werden, die für den ordnungsgemäßen Betrieb des Segelflugzeuges nötig sind. Damit sind z.B. Positionsmeldungen im Landeanflug, Freigaben zum Durchflug durch Kontrollzonen oder andere Beschränkungsgebieten gemeint.
Weil auch alle anderen Teilnehmer am Flugverkehr (auch Airliner) auf diesen Frequenzen senden und empfangen, muss man sich an viele Regeln halten. Um dies sicherzustellen, braucht jeder Teilnehmer am Flugfunkverkehr ein Sprechfunkzeugnis. Dies wird nach bestandener Prüfung von der Bundesnetzagentur ausgehändigt.
Die Gültigkeit des Sprechfunkzeugnisses für den Flugfunkdienst ist zeitlich nicht begrenzt.
Die Voraussetzungen für das Segelfliegen
Wer fliegen lernen will, braucht keine besonderen Voraussetzungen mitzubringen, bei uns fliegen zudem Flugschüler in allen Altersklassen.
- Mindestalter 14 Jahre
- Zeit am Wochenende
- Teamgeist
- Gesundheit
Mit dem Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung hat der Segelflieger jedoch nicht ausgelernt. Sei es der bessere Umgang mit der Thermik, seien es taktische Überlegungen beim Streckenflug oder irgendwann Kunstflugunterricht oder die Ausbildung zum Fluglehrer: das Lernen geht mit jedem Flug weiter!
Wer sich nicht sicher ist, ob er eine Ausbildung dauerhaft beginnen soll, für den gibt es das Schnupperfliegen